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   BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 11/61   

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BGH, 05.06.1961 - AnwZ (B) 11/61 (https://dejure.org/1961,1062)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1961 - AnwZ (B) 11/61 (https://dejure.org/1961,1062)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1961 - AnwZ (B) 11/61 (https://dejure.org/1961,1062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 190
  • NJW 1961, 1580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 1/64

    Gleichzeitige Ausübung des Notaramtes und eines besoldeten Amtes durch einen

    Ohne Erfolg hat sich der Antragsteller zur Stütze seiner abweichenden Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des Senats für Anwaltssachen am Bundesgerichtshof vom 5. Juni 1961 (BGHZ 35, 190) berufen, in der ausgeführt worden ist, daß die in § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO zwingend vorgeschriebene: Zurücknahme einer Zulassung zur Anwaltschaft wegen einer Ernennung zum Richter oder zum Beamten auf Lebenszeit bei Übergangsfällen, in denen die Beamteneigenschaft schon vor dem Inkrafttreten der BRAO erworben war, nicht in Betracht komme.

    Eine Anwendung des in BGHZ 35, 190 auch für das Übergangsrecht der BRAO anerkannten Grundsatzes, daß einer Gesetzesauslegung, bei welcher ein Eingriff in wohlerworbene Rechte vermieden wird, den Vorzug verdient, muß also hier daran scheitern, daß der Antragsteller nie ein unangreifbares Recht zur gleichzeitigen Ausübung der Ämter als Notar und als Hochschullehrer besessen hat.

  • BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72

    Pflichten des Notars bei der Verwahrung der von seinen Amtsvorgängern

    Die Verwirkung setzt also ein Verhalten des Berechtigten, die Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils und einen gewissen Zeitablauf voraus, der zusammen mit dem Verhalten des Berechtigten geeignet war, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, daß die Befugnis oder Berechtigung nicht mehr geltend gemacht werden soll (vgl. BVerwG 5, 136/139; 6, 204; 17, 104/110; 22, 190; BVerwG BVBl 1958, 619; DÖV 1970, 498 und 928; BGHZ 30, 232/236; 35, 190/199).
  • BGH, 20.01.1969 - NotZ 7/68

    Voraussetzungen für eine Bestellung zum Notar - Anforderungen an die

    Diese Verfügung hob jedoch der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 5. Juni 1961 (= BGHZ 35, 190) auf, weil sich der § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO nicht auf Rechtsanwälte bezieht, die beim Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung bereits Beamte waren, Die Anwaltszulassung des Antragstellers blieb in der Folgezeit bestehen; er übte aber die Anwaltstätigkeit neben seinem Dienst als Beamter nicht aus.
  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 2/66

    Rechtsmittel

    Mit der gesetzwidrig Zulassung hatte der Antragsteller keinen wohlerworbenen Besitzstand erlangt, dessen Erhaltung für die Zukunft er beanspruchen könnte (BGHZ 35, 190).
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